Anschlusspflicht für Betriebe
Jeder Betrieb im Landkreis Dachau muss mit ausreichender Restmülltonne und Biotonne an die Kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Jeder Betrieb im Landkreis Dachau muss mit ausreichender Restmülltonne und Biotonne an die Kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Restmüll- und Biotonne können nur vom Eigentümer des Grundstückes beantragt werden:
Die angegebenen Gebühren sind Jahresgebühren. Die Gelbe Tonne und die Papiertonne sind kostenlos.
Die Gebühren können entweder einmal jährlich (15.1.) oder halbjährlich (15.1. und 15.7.) bezahlt werden.
80 Liter: 100,80 €
120 Liter: 151,20 €
240 Liter: 301,80 €
1.100 Liter: 1.383,60 €
80 Liter: 64,20 €
120 Liter: 96,00 €
240 Liter: 192,00 €
Für gewerbliche Anlieferungen beim Abfallheizkraftwerk oder bei der Deponie von mehr als 2 Tonnen pro Jahr ist ein Entsorgungsnachweis notwendig.
Grundsätzlich besteht für verwertbare Abfälle eine Getrenntsammlungspflicht.
Folgende Abfälle müssen im Gewerbebetrieb getrennt gesammelt und befördert werden (in bestimmten Fällen sind Ausnahmen möglich):
Verkaufsverpackungen wie Milchtüten, Joghurtbecher, Kaffeeverpackungen etc. können über die Gelbe Tonne kostenlos entsorgt werden. Transportverpackungen müssen an den Lieferanten zurückgegeben oder über eine Fachfirma entsorgt werden. Transportverpackungen werden auf den Recyclinghöfen nicht angenommen.
Grundsätzlich müssen alle Bioabfälle in Betrieben getrennt erfasst werden. Bioabfälle können über die Biotonne des Landkreises entsorgt werden. Speisereste aus Kantinen, Gastronomie und Wohnheimen etc. müssen über eine Speiserestetonne (Fachfirma) oder über eine zugelassene Vergärungsanlage entsorgt werden. Metzgereien benötigen eine Konfiskattonne.
Problemabfälle (Lösemittel, Farben, Öl etc.) müssen gesondert gesammelt und über eine Fachfirma oder die Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) entsorgt werden. Bitte informieren Sie sich vor der Entsorgung über die jeweiligen Bestimmungen (Entsorgungsnachweis, Transportgenehmigung etc.).
Gewerbebetriebe dürfen in haushaltsüblichen Mengen Abfälle und Wertstoffe auf den Recyclinghöfen abgeben.
Für gewerbliche Anlieferungen beim Abfallheizkraftwerk Geiselbullach oder bei der Deponie Jedenhofen:
Für Anlieferungen von mehr als 2 Tonnen pro Jahr ist ein Entsorgungsnachweis für Abfälle (EN/SN) erforderlich. Dieser ist entsprechend dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) zu erstellen und bedarf der elektronischen Zustimmung durch die GfA (Heizkraftwerk Geiselbullach) und einer behördlichen Bestätigung durch das LfU in Kulmbach (gebührenpflichtig, Bearbeitungszeit max. 4 Wochen), welche ebenfalls elektronisch erfolgt. Für die Anlieferung ist ein elektronischer Begleitschein erforderlich. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des LfU Bayern (geben Sie folgenden Suchbegriff ein: eANV).
Eine Transportgenehmigung benötigen nur Betriebe, die gewerbsmäßig Abfälle transportieren.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Antje
Burger
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(08131) 74-1470 | (08131) 7411-701 | Kopernikusstraße 24 | antje.burger@lra-dah.bayern.de |
Evelyn
Langgartner
|
(08131) 74-1463 | (08131) 7411-701 | Kopernikusstraße 24 | evelyn.langgartner@lra-dah.bayern.de |
Barbara
Mühlbauer-Talbi
|
(08131) 74-1469 | (08131) 7411-701 | Kopernikusstraße 24 | barbara.muehlbauer-talbi@lra-dah.bayern.de |
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |