Schülerbeförderung

Schüler-Fahrkarten, Fahrtkosten-Erstattung, Fahrpläne

Wenn Sie im Landkreis Dachau wohnen, können Sie einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges für folgende Schulen stellen:

  • Öffentliche Förderschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Berufsfachschulen
  • Berufsschulen bei Vollzeitunterricht

Voraussetzung ist insbesondere, dass die jeweils nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.
Sie können den Antrag für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen stellen (Ausnahme: private Förderschulen). Für staatlich genehmigte Schulen besteht kein Anspruch auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges.
Bezüglich der Leistungsgewährung für Grund- und Mittelschulen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Sie können diesen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges online stellen und ein Foto (Gesicht muss gut erkennbar sein) sowie evtl. erforderliche Nachweise direkt hochladen.

Anträge auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges

Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 11

Um Wartezeiten bei der persönlichen Vorsprache zu vermeiden, senden Sie die Anträge per Post an das Landratsamt. Die Anträge werden geprüft. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihnen die Fahrkarte zugesandt.

Formulare & Merkblätter

Name Telefon Zimmer
Ingrid Heitmair
(08131) 74-459 228
Anja Schmid
(08131) 74-365 228
Jannik Bartmann
(08131) 74-2000 227

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Schülerbeförderung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-714
Öffnungszeiten

Montag: Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: Bitte vereinbaren Sie eine Termin

Eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten ist nach vorheriger Absprache möglich.