Ihre Meinung ist uns wichtig!

Ihre Zufriedenheit und eine kontinuierliche Verbesserung unserer Dienstleistungen sind unsere erklärten Ziele. Ihre Informationen dienen der Optimierung unserer Arbeit!

  • Sie haben eine Beschwerde?
  • An wen wenden Sie sich am besten?
  • Wie gehen Sie vor?

Bitte wenden Sie sich zuerst direkt an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin.
Kann hierbei keine Lösung für Ihr Anliegen gefunden werden, so teilen Sie Ihre Beschwerde bitte dem/der unmittelbaren Vorgesetzten mit. Dies ist entweder eine vorhandene Gruppenleitung oder die Sachgebietsleitung. Als weitere Ansprechpartner stehen noch die Abteilungsleitungen zur Verfügung.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Äußerungen im Rahmen von förmlichen Rechtsbehelfsverfahren wie Widersprüche oder Beschwerden, welche rechtlich geklärt werden müssen, werden in einem geregelten Verfahren durch die jeweiligen Fachstellen formell behandelt (z. B. Nachbarbeschwerden im Bau- oder Immissionsschutzrecht).

Sie können uns über Ihre Beschwerde mündlich (persönlich oder telefonisch) oder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail informieren. Wenn Sie uns Ihre Beschwerde persönlich mitteilen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Gall. Sie ist Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement bei uns im Haus.
Die Kontaktdakten der Ansprechpartner in den Abteilungen finden Sie auf unseren jeweiligen Informationsseiten.

Landratsamt Dachau, Beschwerdemanagement
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-462
Telefax: (08131) 7411-710
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Unsere Webseiten

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Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Informationsangebot aktuell und möglichst umfangreich zu halten. Wir freuen uns, wenn Sie unser Engagement unterstützen und uns Ihre Ideen oder Anregungen (gerne auch konstruktive Kritik) mitteilen, damit wir die Internetseiten weiter ausbauen können. Senden Sie uns bitte Ihre Idee oder Anregung!

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Im Zentrum des neuen Hinweisgeberschutzrechts steht die Verpflichtung von Beschäftigungsgebern zur Einrichtung interner Meldestellen, an die sich die Beschäftigten wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden.