Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider (42. BImSchV)
Die Verordnung dient im Rahmen der Bertreiberverantwortung der Vermeidung des Legionellen-Wachstums in den Anlagen sowie der Minimierung des legionellenhaltigen Aerosolaustrags in die Außenluft zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken.
Die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel gelten ab den 19. Juli 2018. Ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage binnen eines Monats nach Inbetriebnahme in der Web-Anwendung KaVKA-42.BV elektronisch vom Betreiber anzuzeigen. Zudem sind Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Anzeigen, Überprüfungen und Mitteilungen sind ausschließlich über diese Web-Anwendung elektronisch an das Landratsamt Dachau zu übermitteln.
Sollten im Rahmen der Eigenüberwachung und Dokumentation durch den Betreiber erhöhte Legionellenbefunde festgestellt werden, so sind diese dem Landratsamt Dachau über die Web-Anwendung zu melden. Anhand der angezeigten Anlagendaten können bei einem möglichen Legionellenausbruch dann schnellstmöglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die zuständige Behörde ergriffen werden.