Umschreibung eines Führerscheins
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche
Bei einer Verlängerung des ausländischen Führerscheines oder einer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, die nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, sind weitere Unterlagen erforderlich. Damit wir Ihnen mitteilen können, was wir im Einzelfall von Ihnen alles benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches Lichtbild
- Erklärung über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis
- Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts, z. B. Kopie Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltsgestattung u. a.)
- Bestätigung über den Aufenthalt von mindestens 185 Tagen in dem betreffenden Land (außerhalb der EU)
- Ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheines mit Klassifizierung (nur von amtlich anerkannten Übersetzungen)
- Ausländischer Führerschein im Original
- Antrag muss von der Wohngemeinde/Einwohnermeldeamt abgestempelt werden
Ausländischen Fahrerlaubnisinhabern wird empfohlen, sich bezüglich einer Umschreibung mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen, da für die jeweiligen Staaten unterschiedlichste Umschreibebedingungen gelten.
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz) während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis (weil der Betreffende auch private Fahrzeuge führen möchte), kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.
Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag auf Dienstfahrerlaubnis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Biometrisches Lichtbild
- Dienstfahrerlaubnis (falls Sie nicht mehr im aktiven Dienst sind benötigen Sie eine Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis und über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses)
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Führerscheinstelle,
Auskunft
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(08131) 74-300 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprache derzeit nur nach Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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