Für die Nutzung des vom Landkreis Dachau eingerichteten Medienzentrums für Schule und Bildung Dachau (im Folgenden „Medienzentrum“ genannt) gelten die folgenden Bedingungen:
1. Nutzerkreis
Das Medienzentrum Dachau stellt Schulen und Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen sowie öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Dachau (im Folgenden „Nutzer“) Medien, Mediendateien und Geräte für nicht gewerbliche Zwecke zur Bildung und Erziehung unentgeltlich zur Verfügung.
2. Nutzungsberechtigung
2.1. Öffentliche, staatlich anerkannte und staatlich genehmigte Schulen im Landkreis Dachau erhalten die Nutzungsberechtigung in Form einer Benutzerkennung und der Zugangsdaten zum Medienzentrum-Online (MZO). Die Schulen sind berechtigt, die Benutzerkennung und die Zugangsdaten an die an ihrer Schule beschäftigen Lehrkräfte (befugte Dritte) weiter zu geben. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses an der jeweiligen Schule erlischt für die Lehrkraft die Nutzungsberechtigung.
2.2. Den übrigen Nutzern (Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen sowie öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Dachau) wird auf Antrag die Nutzungsberechtigung erteilt. Sie erhalten eine Benutzerkennung und die Zugangsdaten zum MZO. Die vorbenannten Nutzer sind berechtigt, die Benutzerkennung und die Zugangsdaten an die in ihrer Kindertagesstätte/Einrichtung oder in ihrem Verein beschäftigten/tätigen Anwender (befugte Dritte) bei Bedarf weiter zu geben. Nach Beendigung des Beschäftigungs-/Betätigungsverhältnisses in der jeweiligen Kindertagesstätte/Einrichtung oder dem jeweiligen Verein erlischt für den Anwender die Nutzungsberechtigung.
2.3. Vom Nutzungsrecht umfasst ist ein nichtgewerbliches öffentliches Vorführrecht in vorbenannten Schulen und Einrichtungen zum Zwecke der Bildung und Erziehung.
2.4. Mit Antragstellung der Nutzungsberechtigung erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen an und gibt diese in Verbindung mit der Benutzerkennung und den Zugangsdaten zum MZO an die von ihm befugten Dritten zur Kenntnisnahme weiter. Auch diese verpflichten sich zu ihrer Einhaltung.
3. Abholmedien und Geräte
3.1. Das Angebot der Abholmedien und Geräte ist im Online-Katalog des MZO zu finden.
3.2. Abholmedien und Geräte können digital über das MZO, telefonisch oder per Email unter Angabe der Benutzerkennung bestellt und im Medienzentrum während der Öffnungszeiten von der Lehrkraft oder dem Anwender unter Vorlage einer Vollmacht durch den beauftragenden Nutzer abgeholt werden.
3.3. Die Ausleihzeit für Abholmedien und Geräte beträgt zwei Wochen. Verlängerungen sind jeweils nach Absprache mit dem Medienzentrum möglich.
3.4. Der Nutzer verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen Medien ausschließlich über das Medienzentrum.
3.5. Der Nutzer bzw. die jeweiligen Lehrkräfte/Anwender erhalten bei Bedarf eine Einweisung in die fachgerechte Bedienung der entliehenen Medien und Geräte sowie in die Anwendung des MZO. Sie versichern zum Zeitpunkt der Ausleihe, auch wenn keine Einweisung erfolgt ist, dass sie mit der fachgerechten Bedienung und der pfleglichen Behandlung der entliehenen Medien und Geräte und der Anwendung des MZO vertraut sind.
3.6. Ausgeliehene Medien und Geräte dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
4. Online-Medien
4.1. Alle Online-Angebote des MZO sowie sämtliche dort zugänglichen Dienste, Werkzeuge und Dateien dürfen nur für Bildungszwecke ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten eingesetzt werden. Die Weitergabe von Dateien aus den MZO-Angeboten an unbefugte Dritte (z. B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke) oder der private Gebrauch sind nicht gestattet.
4.2. Jede berechtigte Lehrkraft erhält von ihrer Schule und jeder berechtigte Anwender erhält von seiner Einrichtung die Zugangsdaten für das MZO. Lehrkraft und Anwender sind jeweils für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter ihrem Zugang ablaufen. Die Arbeitsstation, an der sie sich beim MZO eingeloggt haben, dürfen sie nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach Nutzungsende müssen sie sich von den MZO-Angeboten abmelden. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Die berechtigte Lehrkraft und der berechtigte Anwender dürfen die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
4.3. Der Nutzer darf Online-Medien des MZO in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Stream und/oder Download verwenden. Eine Speicherung dieser Medien ist möglich, wenn ein Download oder die Übertragung über eine entsprechende Schnittstelle ermöglicht wird. Auch eine Speicherung auf andere Datenträger ist dann ebenfalls möglich, soweit dies im Rahmen der unterrichtlichen Nutzung erforderlich ist.
Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der im MZO zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen zu achten. Eine etwaige Veröffentlichung auf der Homepage, in einem Printprodukt, in einer öffentlichen Veranstaltung oder eine anderweitige Weitergabe an unbefugte Dritte ist nicht zulässig.
Soweit eine Lizenz zeitlich befristet ist, dürfen die Medien des MZO in dem beschriebenen Umfang nur für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes genutzt werden. Nach Ablauf der Lizenzzeit wird das Medium im MZO nicht mehr abrufbar sein und kann nicht mehr eingesetzt werden. Alle Nutzer sind in diesem Fall verpflichtet, ihre gespeicherten Kopien nach Ablauf der Lizenz zu löschen.
5. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbedingungen oder ein Missbrauch des Zugangs zu den Angeboten des MZO können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen
6. Haftung
6.1. Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die entliehenen Medien und Geräte in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswerts, sowohl bei selbstverschuldeten, als auch von befugten oder unbefugten Dritten verursachten Schäden einschließlich bei Verlust. Er verpflichtet sich Schäden oder Verlust unverzüglich zu melden. Reparaturen und Ersatzbeschaffungen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
6.2. Der Nutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.
6.3. Der Landkreis Dachau haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden haftet der Landkreis Dachau nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Dachau keine Haftung. Dies gilt insbesondere für nicht vorsätzlich und nicht grob fahrlässig verursachte Sach-, Vermögens- oder ideelle Schäden, die entstanden sind durch fehlerhafte Hard-und Software entliehener Medien, mangelnde Verfügbarkeit des Leihbestandes und durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen.