Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)

Was ist die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)?

Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF) ist ein laufender Zuschuss zur Miete nach den Wohnraumförderungsbestimmungen.

Bei diesem Zuschuss handelt es sich nicht um eine Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz, Wohngeld und Zusatzförderung schließen einander jedoch nicht aus, d.h. Sie können ggf. beides beantragen.

Kann die Zusatzförderung für jede Wohnung beantragt werden?

Die Förderung kann nur für Sozialwohnungen beantragt werden, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet wurden. Sollten Sie in einer Sozialwohnung wohnen, für die eine Zusatzförderung beantragt werden kann, müsste im Mietvertrag darauf hingewiesen worden sein. Auskunft, ob Sie für Ihre Wohnung eine Zusatzförderung beantragen können, kann Ihnen Ihr Vermieter geben oder Sie setzen sich mit uns in Verbindung.

Wie hoch ist die Zusatzförderung?

Bei der Sozialwohnung, für die eine Zusatzförderung beantragt werden kann, ist ein bestimmter maximaler Förderbetrag festgelegt worden. Die Förderhöhe richtet sich nach Ihrem Haushaltseinkommen und der Zuorndung in die Einkommensstufen I, II und III. Haushalte der Einkommensstufe I erhalten die volle Zusatzförderung. Bei Haushalten der Einkommensstufen II und III verringert sich die Förderung je Stufe um bis zu 1,50 € je m² Wohnfläche. Überschreitet das Einkommen die Stufe III, entfällt die Zusatzförderung.

Die Zusatzförderung darf von Ihnen nur für die Wohnungsmiete verwendet werden!

Für genauere Informationen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Für die Gewährung der Zusatzförderung ist ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gestellt werden. Das ist in der Regel das jeweilige Landratsamt, in dessen Landkreis sich die Sozialwohnung befindet.

Bitte stellen Sie immer rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag, damit in der Auszahlung möglichst keine Unterbrechungen eintreten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen nicht automatisch neue Antragsformulare zugesandt werden.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Heidi Müller
(08131) 74-242 109

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Bauleitplanung, Denkmalschutz, Wohnungsbau
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Nur nach vorheriger Terminvereinbarung