Reservierung Zeltlager Ainhofen

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Jugendfreizeitanlage interessieren!
Die Jugendfreizeitanlage in Ainhofen ist eine Einrichtung des Landkreises Dachau und dient der Gemeinschaft, Erholung und Freizeitgestaltung.

Aufgrund von geänderten Vorschriften stehen ab sofort in Ainhofen nur acht Schlafplätze im Anbau zur Verfügung. Bitte beachten Sie dies entsprechend bei Ihrer Buchung. Zelten ist weiterhin in Ainhofen möglich.

Eingetragene Vereine können auf dieser Seite Reservierungen vornehmen.

Vereine im Landkreis Dachau pro Tag 100,00 € (Stand bis 31.12.2024)
Vereine außerhalb Landkreis Dachau pro Tag 150,00 € (Stand bis 31.12.2024)

Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Wir prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Allgemeine Informationen können Sie auch den aktuellen Nutzungsbedingungen entnehmen.

  1. Die Jugendfreizeitanlage Ainhofen ist eine Einrichtung des Landkreises Dachau und dient dem Zweck der Jugendarbeit. Die Vergabe und Reservierung der Jugendfreizeitanlage erfolgt an Jugendgruppen mit der verantwortlichen Leitung und wird durch das Sachgebiet für Hochbau und Gebäudemanagement des Landratsamtes Dachau vorgenommen. Die Jugendfreizeitanlage Ainhofen ist im Rahmen der Kommunalhaftpflicht versichert. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Aufgrund von geänderten Vorschriften stehen ab sofort in Ainhofen nur 8 Schlafplätze im Anbau zur Verfügung. Bitte beachten Sie dies entsprechend
    bei Ihrer Buchung. Zelten ist weiterhin in Ainhofen möglich.
  3. Ansprechpartner vor Ort ist die Platzverwalterin, Frau Anette Lauer, Telefon 0171/7427571. Sie wird Ihnen bei vielen Fragen weiterhelfen können.
  4. Den Schlüssel für die Anlage erhalten Sie von Frau Lauer. Bitte setzen Sie sich einige Tage vor dem Termin telefonisch mit ihr in Verbindung, damit die Uhrzeit der Schlüsselübergabe geregelt werden kann.
  5. Bitte behandeln Sie das Haus und die Anlage pfleglich und halten Sie die Einrichtung sauber und bringen Sie Ihre Verbrauchsmaterialien wie
    Filtertüten, Geschirrtücher (Spülmittel und Schwämme) etc. selber mit.

    Beschädigungen sind der Platzverwalterin zu melden. Auf dem gesamten Gelände der Jugendfreizeitanlage Ainhofen besteht absolutes Rauchverbot. Außerdem ist das Begehen des Obergeschosses mit Straßenschuhen verboten.
  6. Die Matratzen im Schlafbereich der Anlage sind mit Spannbetttüchern überzogen, die jedoch in erster Linie als Schutz gegen die Verschmutzung der Matratzen dienen. Daher bitten wir Sie, eigene Spannbetttücher mitzubringen und über die Matratze zu ziehen.
  7. Der Spielplatz im vorderen Teil des Gartens der Jugendfreizeitanlage ist zur gemeinsamen Nutzung mit den Anwohnern bestimmt. Wir bitten um ein friedliches Miteinander.
  8. Von 22 Uhr bis 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Die Nähe des Dorfes Ainhofen verpflichtet zu besonderer Rücksichtnahme. Es verbietet sich deshalb nächtliche Streifzüge durch das Dorf zu unternehmen.
  9. Auf dem Zeltlagerplatz darf an der dafür vorgesehenen Stelle Feuer gemacht werden. Wenn Sie ein Lagerfeuer machen wollen, bringen Sie bitte Brennmaterial mit. Die Asche ist in die dafür vorgesehene Aschetonne zu entsorgen. Das Abholzen von Bäumen und Sträuchern auf dem Platz ist untersagt.
  10. Der angegrenzte Wald ist in Privatbesitz; auch dort sind das Fällen und die Beschädigungen von Bäumen verboten. Gefahr der Strafverfolgung! Bei Wanderungen oder Spielen im Wald ist darauf zu achten, dass alle Bauten oder Kennzeichnungen vollständig zurückgebaut werden und keine Reste und Beschädigungen zurückbleiben!
  11. Wir bitten Sie dringend dafür zu sorgen, dass die widerrechtliche Benutzung des in der Nähe gelegenen Schwimmbades unterbleibt.
  12. Nach Abschluss der Nutzung sorgt die Gruppenleitung dafür, dass die Anlage in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen und übergeben wird. Die Platzverwalterin nimmt die Anlage ab.
  13. Der Träger des Zeltplatzes kann bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzungsordnung ein Platzverbot gegen einzelne Personen oder ganze Gruppen verhängen.
  14. Die Jugendfreizeitanlage Ainhofen ist telefonisch unter der Telefonnummer 08136 / 5509 zu erreichen.

Kosten

Alle ansässigen Vereine, Organisationen und Gruppen im Landkreis Dachau: 100 € pro Tag

Außerhalb des Landkreises Dachau: 150 € pro Tag

Mit Erhalt der Bestätigung zur Buchung besteht eine verpflichtende Reservierung.
Zahlungen sind spätestens 14 Tage vor Antritt zu entrichten.
Sollten Sie die Buchung bis 14 Tage vor Beginn nicht schriftlich stornieren, ist der volle Betrag fällig und ist nicht erstattungsfähig.

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Gebäudemanagement
Weiherweg 16, Nebengebäude
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 74-215
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Wir sind für Sie da

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Nadine Steding
(08131) 74-1935 C2.06