Rechtsverbindlicher elektronischer Schriftverkehr (De-Mail)
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt nach Art. 3a BayVwVfG als Schriftformersatz. Das Landratsamt Dachau hat den Zugang hierfür unter folgender De-Mail-Adresse eingerichtet: verwaltung@lra-dah.de-mail.de.
Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.
Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.
Sicherer elektronischer Nachrichtenverkehr - einfach, nachweisbar und vertraulich: Informationsbroschüre De-Mail