Elektronische Post, sichere Kommunikation

Eröffnung des elektronischen Zugangs

Der Landkreis Dachau bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zur Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ihre E-Mail-Adresse wird nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Informationen, die Sie unverschlüsselt per elektronischer Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet.

Sicher und verschlüsselt kommunizieren über unsere Kontaktformulare

Auf unseren Internetseiten finden Sie für jeden Fachbereich „Sichere Kontaktformulare“, über die Sie Ihre Nachricht an uns senden können. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt übertragen. Sie können auch gerne Ihre verschlüsselte Nachricht an unsere Poststelle über ein zentrales Kontaktformular schicken:

Versand von verschlüsselten E-Mails durch das Landratsamt

Wir versenden E-Mails mit schützenswertem und vertraulichem Inhalt in verschlüsselter Form. Als Empfänger dieser verschlüsselten E-Mails können Sie den Inhalt nicht wie gewohnt direkt durch das Öffnen der Nachricht einsehen.

  • Sie erkennen den Erhalt einer verschlüsselten Nachricht daran, dass Sie vom Landratsamt Dachau im ersten Schritt eine E-Mail erhalten mit dem Betreff „Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht“.
  • In dieser E-Mail finden Sie einen Link zu unserem Web-Portal. Auf diesem Web-Portal können Sie ein Passwort hinterlegen, mit welchem Sie später die verschlüsselte Datei öffnen können. Nachdem das Passwort hinterlegt ist, verschickt unser System automatisch die E-Mail mit der für Sie bestimmten Nachricht.
  • In der E-Mail, die Sie nun erhalten, finden Sie ein PDF-Dokument mit dem Namen „Message.pdf“ im Anhang. Dieses PDF-Dokument können Sie mit dem zuvor hinterlegten Passwort öffnen.
  • In diesem PDF-Dokument sehen Sie die ursprünglich verschickte Mail-Nachricht, mitversandte Anhänge können Sie mit einem Doppelklick öffnen.

De-MailDe-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt nach Art. 3a BayVwVfG als Schriftformersatz. Das Landratsamt Dachau hat den Zugang hierfür unter folgender De-Mail-Adresse eingerichtet: verwaltung@lra-dah.de-mail.de.

Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.
Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.

Sicherer elektronischer Nachrichtenverkehr - einfach, nachweisbar und vertraulich: Informationsbroschüre De-Mail

Die Schriftform ist eine gesetzliche Anforderung, wonach bestimmte Schriftstücke, Anträge, Verträge etc. schriftlich abgefasst und unterschrieben sein müssen. Da eine herkömmliche Unterschrift auf elektronischem Wege nicht möglich ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Schriftform elektronisch zu ersetzen.

Nach Art. 3 Abs 1 BayEGovG ist jede Behörde ist verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer sowie im Sinne des Artikel 3a Absatz 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen.

Schriftformersatz über das BayernPortal für unsere Online-Formulare

Unsere bisherigen PDF-Formulare werden schrittweise zusätzlich als Online-Formulare für Sie zur Verfügung gestellt. Diese Online-Formulare können Sie elektronisch einreichen. Falls eine Unterschrift benötigt wird, können Sie sich ein BayernID-Servicekonto einrichten und dieses zur Online-Authentifizierung nutzen.

Sie haben folgende Möglichkeiten, sich für Ihr BayernID-Servicekonto online zu registrieren und damit "digital zu unterschreiben":

  • mit Ihrem Personalausweis
  • mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel
  • mit dem Software-Zertifikat authega

Schriftformersatz über De-Mail

Eine absenderbestätigte De-Mail gilt nach Art. 3a BayVwVfG als Schriftformersatz. Das Landratsamt Dachau hat den Zugang hierfür unter folgender De-Mail-Adresse eingerichtet: verwaltung@lra-dah.de-mail.de.

Sie haben die Möglichkeit, Rechtsbehelfe elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form einzulegen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt nach Art. 3a BayVwVfG als Schriftformersatz. Das Landratsamt Dachau hat den Zugang hierfür unter folgender De-Mail-Adresse eingerichtet: verwaltung@lra-dah.de-mail.de.

Wenn die elektronischen Voraussetzungen für den Schriftformersatz nicht erfüllt sind, müssen Schreiben im Widerspruchsverfahren, sonstige rechtswirksame Erklärungen usw., für die eine Schriftform gesetzlich vorgesehen ist, schriftlich ausschließlich auf Papier eingereicht werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und hat keine rechtlichen Wirkungen.

Informationen für Auftragnehmer zur Übersendung digitaler Rechnungen

Rechnungen in digitaler Form richten Sie bitte ausschließlich an folgende E-Mail Adresse Buchhaltung@lra-dah.bayern.de. Nur damit ist eine revisionssichere Bearbeitung nach haushalts- und steuerrechtlichen Vorschriften gewährleistet. Bitte geben Sie auf den Rechnungen unbedingt den Fachbereich des Landratsamtes an, der die Leistung/Lieferung beauftragt hat, damit die Rechnung entsprechend zugeordnet und weiter bearbeitet werden kann.

Eine Zusendung auf ein anderes E-Mail-Postfach des Landratsamtes muss leider zurückgewiesen werden, da dies nicht einer revisionssicheren Vorgehensweise entspricht.

Wir setzen Filter gegen unerwünschte Werbung ("SPAM-Filter") ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme ("Viren") enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.