Änderung von Bauvorhaben
Sofern Sie während des Baugenehmigungs-, des Freistellungsverfahrens oder während der Bauausführung Ihr Bauvorhaben ändern wollen, beachten Sie bitte Folgendes:
Wie im Baugenehmigungsverfahren, ist zunächst zu klären, ob die Änderung einer Bau- oder genauer einer Änderungs- (bzw. Tektur-) Genehmigung bedarf. Die genehmigungsfreien Vorhaben sind in Art. 57 der Bayer. Bauordnung genannt. Sie sind überwiegend aber erst dann möglich, wenn uns die Aufnahme der Nutzung angezeigt wurde. Während der Bauarbeiten können z. B. Türen und Fenster (einschließlich deren Öffnungen) genehmigungsfrei geändert oder ebenso Maßnahmen zur Wärmedämmung durchgeführt werden. Wir empfehlen deshalb, eine Änderung vorher mit uns abzustimmen.
Während des Baugenehmigungsverfahrens (d.h. vor Erteilen der Baugenehmigung) genügt es, wenn Sie oder Ihr Planer neue, geänderte Pläne vorlegen und Sie formlos erklären, dass nur die neuen Pläne Gegenstand des Bauantrages sind.
Nach Beginn der Bauarbeiten ist ein förmliches Änderungs- (oder Tektur-) Verfahren erforderlich. Dies bedeutet, dass für die Bauteile, die geändert werden sollen, entsprechende Pläne wieder über die Gemeinde vorzulegen sind. Dazu gehören auch die üblichen Genehmigungsvordrucke. Die Änderungen in den Plänen sind nach den Vorgaben der Bauvorlagenverordnung darzustellen, im Einzelfall genügt auch eine genaue Beschreibung. Im Übrigen gelten für das Verfahren (einschließlich der Beteiligung der Nachbarn) die gleichen Vorschriften wie im Baugenehmigungsverfahren.
Wenn ein Vorhaben nach dem Freistellungsverfahren geändert wird, ist zu beachten, dass ein vollständig neues Verfahren durchzuführen ist (sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Freistellung eingehalten werden). Auch hier gelten für das Verfahren (einschließlich der Beteiligung der Nachbarn) die gleichen Vorschriften wie im Freistellungsverfahren.
Falls mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde, können die Änderungen erst vorgenommen werden , wenn entweder die Tekturgenehmigung vorliegt oder das neue Freistellungsverfahren durchgeführt wurde.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Kreitmair,
Lucia
Verwaltung
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
|
(08131) 74-333 | 201 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Beck,
Gerhard
Technik
Sachgebietsleiter
|
(08131) 74-333 | 201 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Wagner,
Frau
Verwaltung
|
(08131) 74-333 | 207 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Hager,
Ursula
Technik
|
(08131) 74-333 | 207 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Walter,
Susanne
Verwaltung
|
(08131) 74-333 | 205 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Christof,
Julia
Technik
|
(08131) 74-333 | 205 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Kahlert,
Lea
Verwaltung
|
(08131) 74-333 | 206 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Kreitmair,
Lucia
Verwaltung
|
(08131) 74-333 | 201 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Zaun,
Josef
Technik
|
(08131) 74-333 | 206 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Dittmann,
David
Verwaltung
|
(08131) 74-333 | 208 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Westermair,
Axel
Technik
|
(08131) 74-333 | 208 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Fiedler,
Andre
Verwaltung
|
(08131) 74-333 | 209 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Berger,
Michael
Technik
|
(08131) 74-333 | 209 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung