Verkehrsrechtliche Anordnungen, Beschilderungen im Straßenraum

Eine Vorsprache ist nur mit einer Terminvereinbarung möglich!

Name Telefon Zimmer
Claudia Stier
(08131) 74-369 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01

Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, müssen die Unternehmer Anordnungen für die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen einholen. Dazu ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Arbeiten im Straßenraum zu stellen.
Unternehmer in diesem Sinne können Bauunternehmer, Auftraggeber aber auch Privatpersonen sein.
Die Straßenverkehrsbehörde erstellt daraufhin die verkehrsrechtliche Anordnung für die Arbeiten, die durch die Beigabe von Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenplänen genau der jeweiligen Örtlichkeit, an der die Arbeiten durchgeführt werden sollen, angepasst ist.

Name Telefon Zimmer
Michael Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01
Werner Reinosch
(08131) 74-421 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-295
Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr