Verkehrsrechtliche Anordnungen, Beschilderungen im Straßenraum

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.

Falls es erforderlich ist, dass an einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße im Landkreis Dachau

  • ein bestimmtes Verkehrszeichen aufgestellt oder
  • eine Bodenmarkierung aufgebracht werden soll,

müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.

Der Antrag kann formlos über unser Kontaktformular erfolgen. Im Antrag muss begründet werden, aus welchen Gründen ein Verkehrszeichen oder eine Bodenmarkierung erforderlich ist.

Über den Antrag wird anschließend mit den betreffenden Fachstellen und Institutionen beraten. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhält der Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.

Sie sind Bauunternehmer, Auftraggeber oder Privatperson und möchten Bauarbeiten durchführen?

Für folgende Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss ein Antrag bei uns gestellt werden:

  •  Für Baustellen auf Geh- und Radwegen.
  • Im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraße (innerhalb und außerhalb von Ortschaften).

Die Antragstellung muss zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Als Verkehrsbehörde erlassen wir daraufhin Anordnungen für

  • die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen,
  • notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Herr Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03
Herr Reinosch
(08131) 74-421 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-295
Telefax: (08131) 7411-748
Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr