Wohngeld

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe.

Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner.

Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.

Wir beraten Sie gerne, ob eine Antragsstellung für Sie in Frage kommt.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns. Gerne können Sie auch unser sicheres Kontaktformular nutzen.

Informationen zur Beantragung und weitere Leistungen

Ob ein Anspruch auf Wohngeld / Lastenzuschuss besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • von der Höhe des Gesamteinkommens,
  • von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
  • von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, gehören neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe bekommen kein Wohngeld. Das liegt daran, dass die Kosten für die Unterkunft schon bei der Berechnung dieser Leistungen berücksichtigt wurden.

Das Wohngeld bzw. der Lastenzuschuss wird nur auf Antrag geleistet. Bitte senden Sie uns den entsprechenden Antrag mit den erforderlichen Nachweisen. Die PDF-Anträge zum Herunterladen und eine Übersicht der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums.

Online-Antragsstellung

Sie möchten den Antrag zum Wohngeld bzw. den Lastenzuschuss online stellen? Sie wollen Unterlagen zu Ihrem Antrag nachreichen? Nutzen Sie hierfür gerne den jeweiligen Online-Antrag.

Bitte nutzen Sie unsere Checkliste für die erforderlichen Unterlagen:

Hinweise zum Datenschutz

Wir teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie Wohngeld oder Lastenzuschuss bekommen. Das Geld wird meistens für zwölf Monate bewilligt. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2023 gibt es eine Gesetzesänderung. Dadurch können mehr Menschen Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragen. Es ist von einer Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte auszugehen. Es kann daher länger dauern, bis der Antrag bearbeitet wird.

Sie werden vom Jobcenter aufgefordert, eine Wohngeld-Probeberechnung erstellen zu lassen?

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf, oder nutzen Sie unser sicheres Kontaktformular.

Sie sind umgezogen? Sie benötigen von uns eine Negativbescheinigung für die Antragsstellung?

Dann lassen Sie uns bitte folgende Informationen schriftlich zukommen:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Ehemalige Adresse im Landkreis Dachau / Stadt Dachau
  • Neue Adresse am jetzigen Wohnort

Gerne können Sie hierfür unser sicheres Kontaktformular nutzen.

Die Bewilligung auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Bitte stellen Sie zeitgleich einen Antrag für nachfolgende Leistungen:

Zusätzlich zum Wohngeld bzw. Lastenzuschuss können Sie den Kinderzuschlag beantragen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag beträgt 6 Monate. Ist dieser abgelaufen, müssen Sie den Kinderzuschlag neu beantragen.

Auf der Seite von der Bundesagentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen. Unter anderem:

  • Antrag für den Kinderzuschlag
  • Voraussetzungen für die Antragsstellung
  • Welche Einnahmen werden bei der Berechnung berücksichtigt

Die Bearbeitungszeit von Neuanträgen dauert in etwa 8 – 12 Wochen. Sie können die Bearbeitungszeit verkürzen, in dem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und alle Nachweise in Kopie beifügen. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Herr Reil
Zuständig für Buchstaben A – F
(08131) 74-2144 Münchner Straße 87b
Frau Böck
Zuständig für Buchstaben G – K
(08131) 74-2143 Münchner Straße 87b
Frau Miltkau
Zuständig für Buchstaben L – R
(08131) 74-251 Münchner Straße 87b
Frau Schmeller
Zuständig für Buchstaben S - Z
(08131) 74-290 Münchner Straße 87b

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Wohngeld
Münchner Straße 87b
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
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Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr