Wohngeld
Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Informationen zur Beantragung
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- von der Höhe des Gesamteinkommens,
- von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
- von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.
Lassen Sie sich von uns vorab beraten, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt.
Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, gehören neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei uns ein. Zu diesen Nachweisen gehören unter anderem die Bescheinigungen über das Jahreseinkommen, über die Rente, über die Miete oder die Belastungen. Zu den Belastungen gehören bestimmte Ausgaben für Tilgung und Zinsen sowie für Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten.
Ob Sie Wohngeld erhalten oder nicht, wird Ihnen vom Landratsamt durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Miltkau,
Frau
Zuständig für Buchstaben A - K
|
(08131) 74-251 | 105 | wohngeld@lra-dah.bayern.de |
Broda,
Herr
Zuständig für Buchstaben L - Z
|
(08131) 74-277 | 106 | wohngeld@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: Nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr