Voraussetzungen
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- von der Höhe des Gesamteinkommens,
- von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
- von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.
Lassen Sie sich von uns vorab beraten, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt.
Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, gehören neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.