Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltstitel zuständig, sowie für die Erteilung von ausländerrechtlichen Auflagen, wie zum Beispiel die Auflage zur Wohnpflicht im Stadt- und Landkreis. Die Ausländerbehörde ist auch für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Die Ausländerbehörde begleitet die Asylbewerber während des Verfahrens, vollzieht die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entscheidet in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitserlaubnis-Anträge von Asylsuchenden.