Aktuelle Regelungen zu den Verstärkerbussen
Aufgrund der aktuellen Situation sind folgende Regelungen und Informationen im Bereich Schülerbeförderung zu beachten:
- Es herrscht sowohl in den Regionalbuslinien des MVV, als auch in den Schulbuslinien des freigestellten Schülerverkehrs im Landkreis Dachau eine Maskenpflicht , welche das Abstandsgebot aufhebt.
- Wir prüfen regelmäßig die Auslastung unserer Linien im Landkreis und sind im Kontakt mit den verkehrenden Verkehrsunternehmen und den Verkehrsplanern des MVV. Personenbeförderungsrechtlich ist weiterhin die maximale Anzahl von Sitz- und Stehplätzen gemäß Fahrzeugschein relevant. Bedingt durch Corona und die Auswirkungen des Virus wurden bzw. werden Verstärkungen aber schon in „Grenzfällen“ vorgenommen.
- Aus praktischen Gründen wie fehlenden Fahrzeugen und Fahrer/innen, aber auch aus finanziellen Gründen sind weitergehende Maßnahmen während der Hauptverkehrszeiten nicht möglich, d. h. allenfalls punktuelle Verbesserungen machbar.
Die aus dem letzten Schuljahr bekannten Verstärkerfahrten auf den MVV-Regionalbuslinien 703, 710, 721, 728 und 729 werden bis zu den Osterferien 2022 verlängert.
Der ebenfalls aus dem letzten Schuljahr bekannte Einsatz eines Verstärkerbusses auf der MVV-Regionalbuslinie 733V sowie die Kapazitätsausweitung auf der MVV-Regionalbuslinie 708 werden dauerhaft ohne Befristung fortgesetzt. Auch auf der Schulbuslinie 3 wird im Schuljahr 2021/2022 wieder ein Verstärkerfahrzeug eingesetzt.
Fahrplan Verstärkerbusse
Schüler-Fahrkarten, Fahrtkosten-Erstattung, Fahrpläne
Wenn Sie im Landkreis Dachau wohnen, können Sie einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges für folgende Schulen stellen:
- Öffentliche Förderschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Wirtschaftsschulen
- Berufsfachschulen
- Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
Voraussetzung ist insbesondere, dass die jeweils nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.
Sie können den Antrag für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen stellen (Ausnahme: private Förderschulen). Für staatlich genehmigte Schulen besteht kein Anspruch auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges.
Bezüglich der Leistungsgewährung für Grund- und Mittelschulen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Sie können diesen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges online stellen und ein Foto (Gesicht muss gut erkennbar sein) sowie evtl. erforderliche Nachweise direkt hochladen.
Anträge auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges
Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 11
Um Wartezeiten bei der persönlichen Vorsprache zu vermeiden, senden Sie die Anträge per Post an das Landratsamt. Die Anträge werden geprüft. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihnen die Fahrkarte zugesandt.
Formulare & Merkblätter
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Jannik
Bartmann
|
(08131) 74-2000 | (08131) 7411-714 | 227 | schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de |
Ingrid
Heitmair
|
(08131) 74-459 | (08131) 7411-714 | 228 | schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de |
Anja
Schmid
|
(08131) 74-365 | (08131) 7411-365 | 228 | kreisschulen-oepnv@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Schülerbeförderung
Öffnungszeiten
Montag: | Bitte vereinbaren Sie einen Termin |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | Bitte vereinbaren Sie einen Termin |