Voraussetzungen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass die Antragstellerin/der Antragsteller
- das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen hat,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzt,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterzogen hat.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.