Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kommt es derzeit in der Führerscheinstelle zu erheblichen Engpässen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund telefonisch, persönlich oder per Mail nur eingeschränkt erreichbar sind. Bitte sehen Sie von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da dies zu zusätzlichen Verzögerungen führen würde, Ihr Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet. Wir hoffen, bald wieder wie gewohnt für Sie da zu sein.
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern wollen (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Pkw für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt (Bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- EU-Kartenführerschein (sollten Sie noch einen alten Führerschein haben, muss dieser in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Fahrgastbeförderung (der Antrag muss vor der Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 FeV
- Nachweis über Ortskundeprüfung (bei Taxi)
- Antrag auf Fahrgastbeförderung
- Liste von Arbeits- und Betriebsmedizinern
- Muster: Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung
- Muster: Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
Weitere Informationen.
- Bei Fragen zur Ortskundeprüfung melden Sie sich bitte telefonisch unter (08131) 74-491
- Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird ab Antragstellung für eine Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers um jeweils 5 Jahre verlängert.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christine
Sallinger
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(08131) 74-491 | (08131) 7411-712 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.07 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Vorsprache derzeit nur nach Terminvereinbarung
Montag: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 11:30 Uhr |
Mittwoch: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 11:30 Uhr |