Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kommt es derzeit in der Führerscheinstelle zu erheblichen Engpässen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund telefonisch, persönlich oder per Mail nur eingeschränkt erreichbar sind. Bitte sehen Sie von wiederholten Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da dies zu zusätzlichen Verzögerungen führen würde, Ihr Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet. Wir hoffen, bald wieder wie gewohnt für Sie da zu sein.
Wenn Ihnen durch ein Gericht oder Behörde die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie 6 Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten, z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen müssen. Des Weiteren kann Sie ggf. durch Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung die Fahreignung feststellen.
Für genaue Informationen melden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich bei uns.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Unterschrift-/Fotoaufkleber zur Herstellung des Führerscheines
- Sehtestbescheinigung für die Klassen A, A1, AM, B, BE, L und T
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (zusätzlich bei Klassen D, D1, DE, D1E)
- Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung nach § 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D und DE
- Führungszeugnis mit der Belegart „OB“
- Erste Hilfe Nachweis
- Antrag muss von der Wohngemeinde/Einwohnermeldeamt bestätigt werden
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Auskunft
Führerscheinstelle
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(08131) 74-300 | (08131) 7411-712 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Öffnungszeiten
Vorsprache derzeit nur nach Terminvereinbarung
Montag: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 11:30 Uhr |
Mittwoch: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 11:30 Uhr |