Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. In vielen Fällen ist Ihnen Ihre Fahrschule auch bei der Antragsstellung behilflich oder übernimmt diese sogar für Sie.

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe Nachweis
  • Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
  • Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis (der Antrag muss vor der Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
  • Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE kann schon ab 17 Jahren erteilt werden. Die Jugendlichen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist Voraussetzung.

Den Antrag auf erstmalige Erteilung eines Führerscheins müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, da der später ausgestellte EU-Kartenführerschein die Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 ½ Jahre alt, wenn Sie den Antrag stellen
  • Sie benennen mindestens eine Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe Nachweis
  • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.

Weitere Informationen:

  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle unter Abgabe der bisherigen Prüfbescheinigung
  • Die Fahrberechtigung auf Grund der Prüfbescheinigung (B17) gilt nur in Deutschland und Österreich

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Name Telefon Zimmer
Auskunft Führerscheinstelle
(08131) 74-300 Rudolf-Diesel-Str. 20

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Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-300
Telefax: (08131) 7411-712
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