Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Auch mit diesen Mitteln, die alleine oder ergänzend zu dem Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt werden können, fördert der Freistaat Bayern den Bau und Erwerb von Alt- und Neubauten. Dabei hat der Antragsteller hier die Möglichkeit zwischen drei verschiedenen Laufzeiten des Darlehens zu wählen (10, 15 oder 30 Jahren). Bei dem Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren handelt es sich um ein Volltilgerdarlehen.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Zu den Einkommensgrenzen und weiteren Voraussetzungen beraten wir Sie gerne.