Rechtliche Betreuung

Wenn andere entscheiden...

Erwachsene, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, werden von rechtlichen Betreuern unterstützt.

Sie können sich mit allen Fragen rund um das Thema an uns wenden, wir beraten und informieren Sie umfassend.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Wenn Erwachsene aus gesundheitlichen Gründen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine regeln können, ist eine rechtliche Betreuung notwendig. Das kann in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Bei psychischer Erkrankung.
  • Bei körperliche, geistiger oder seelischer Behinderung.
  • Wegen einer Krankheit.

Eine rechtliche Betreuung kümmert sich beispielsweise um diese Themen:

  • Wie soll meine medizinische Versorgung aussehen?
  • Wo und wie möchte ich leben?
  • Was passiert mit meinem Vermögen?

Vor dem Einleiten einer rechtlichen Betreuung wird immer überprüft, ob diese Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen (z.B. soziale Dienste) nicht genauso gut erledigt werden können.

Eine rechtliche Betreuung muss immer beim zuständigen Amtsgericht/Betreuungsgericht des Wohnortes beantragt werden. Eine rechtliche Betreuung kann jeder beantragen. Der Antrag kann formlos gestellt werden oder mit einem Antragsformular. Ist der Antrag einmal gestellt, ermittelt das Betreuungsgericht von sich aus. Der Antrag kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Ein rechtlicher Betreuer übernimmt die Rechtsgeschäfte für erwachsene Menschen für die Aufgabengebiete, die sie wegen Krankheit selbst nicht mehr regeln können. Wer der Betreuer ist und um welche Aufgaben er sich kümmern soll, das wird vom Betreuungsgericht festgelegt. Ein Betreuer ist verpflichtet, persönlichen Kontakt zu halten. Er ist zuständig für die Organisation von Hilfen. Er muss diese aber nicht selbst erbringen.

Meistens übernehmen Familienmitglieder die gesetzliche Betreuung für ihre Angehörigen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich als ehrenamtlicher Betreuer für fremde Personen zu engagieren. Wer keine Angehörigen hat, oder diese nicht zur Verfügung stehen, wird durch einen Berufsbetreuer vertreten.

Ein Berufsbetreuer kann sich beim Betreuungsgericht oder der Betreuungsstelle bewerben. Er muss bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllen.

Wer sich als ehrenamtlicher Betreuer engagieren möchte, kann sich gerne an uns wenden und sich informieren und beraten lassen. Wir klären mit den betroffenen Familien in einem Gespräch ab, wer die Betreuung übernehmen kann und will. Diese Person wird durch uns dem Betreuungsgericht als rechtliche Betreuung vorgeschlagen.

Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung, derzeit beträgt sie 425 € im Jahr. Ein Berufsbetreuer erhält je nach Ausbildung feste Stundensätze. Die Anzahl der Stunden, die berechnet werden können, richtet sich nach einer gesetzlichen Pauschale. Hinzu kommen die jährlich anfallenden Gerichtskosten. Die betreute Person muss diese Kosten von ihrem Vermögen bezahlen. Ein Teil dieses Vermögens braucht dafür jedoch nicht verwendet werden, das ist das sog. Schonvermögen. Dieses richtet sich nach der Vermögensfreigrenze der Sozialhilfe, derzeit 10 000 €. Das Vermögen, das über dieser Grenze liegt, muss für die Betreuung verwendet werden.

Sowohl der Betreute selbst als auch der rechtliche Betreuer haben die Möglichkeit, sich an das Betreuungsgericht zu wenden und um einen Betreuerwechsel zu bitten. Auch ohne konkreten Anlass überprüft das Betreuungsgericht spätestens alle 7 Jahre die Situation.

Eine Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten oder bei einer Aufhebung der Rechtlichen Betreuung. Spätestens nach 7 Jahren wird die Betreuung vom Betreuungsgericht automatisch überprüft. Der Betreute kann jederzeit die Aufhebung der Betreuung beantragen. Die Betreuung wird durch das Betreuungsgericht aufgehoben, wenn die Voraussetzungen wegfallen, d.h. wenn der Betroffene seine Angelegenheiten wieder selbst regeln kann.

Durch eine Betreuung verliert man nicht seine Geschäftsfähigkeit. Der geschäftsfähige Betreute kann weiterhin rechtsgeschäftlich tätig werden, z.B. Sachen einkaufen, Handwerker beauftragen oder Wohnungen anmieten. Es gibt hier nur eine Ausnahme beim Einwilligungsvorbehalt.

Durch die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Die bevollmächtigte Vertrauensperson kann somit alle rechtlichen Angelegenheiten regeln. Wir beraten und informieren Sie hierzu ausführlich.

  • Unterstützung des Betreuungsgerichts
  • Akquise und Prüfung der Geeignetheit der rechtlichen Betreuer
  • Registrierung der Berufsbetreuer
  • Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern
  • Übernahme von Verhinderungsbetreuungen für ehrenamtliche Betreuer
  • Führen von Behördenbetreuungen und Verfahrenspflegschaften
  • Unterbringungsbehörde nach dem Betreuungsrecht
  • Förderung, Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Beglaubigung der Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Sophie Bieringer
(08131) 74-1882 128
Hiltrud Linnenbach
(08131) 74-1788 113
Alexandra Satzger
(08131) 74-1877 114
Anastasia Wolgast
(08131) 74-1826 128

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Betreuungsstelle
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-333
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr