Dem Grunde nach leistungsberechtigt sind Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Personen, bei denen die Erwerbsunfähigkeit noch nicht durch den Rententräger oder den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geprüft wurde, müssen als vorrangige Leistung Arbeitslosengeld II bei der ARGE Dachau beantragen.
Zusätzlich werden hier unter anderem Anträge auf Betreuungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe für über 21jährige, Krankenhilfe und Bestattungskosten bearbeitet.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite (siehe Formulare unten) herunterladen. Der Antrag muss von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und von der Meldebehörde bestätigt werden. Wenn Sie den Antrag bei uns einreichen, fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- das unterschriebene Belehrungsformular zu den Mitwirkungspflichten
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Ausweis (von allen Haushaltsangehörigen!)
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe und Heiz- und Nebenkosten
- Nachweis über Einkommen (Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I bzw. II, Krankengeld, Rente, usw.)
- Nachweis über Vermögen (Kfz-Schein, Verkaufswert des Kfz und aktuelle Rückkaufswerte aller vermögensbildenden Versicherungen)
- Schwerbehindertenausweis
- das unterschriebene Belehrungsformular über die Folgen des nicht nur vorübergehenden Auslandsaufenthaltes
Achtung:
Im Rahmen der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sind die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie grundsätzlich für existenzsichernde Leistungen gebündelt.
Alle Personen mit Pflegegrad 2 und höher, die Hilfen nach SGB XII für die Übernahme von Unterkunftskosten und Regelleistungen und zudem Hilfe zur Pflege nach SGB XII benötigen, müssen ihren Antrag direkt beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen:
Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
Telefon: 089 2198-21010,-21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Formulare & Merkblätter
- Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen
- Antrag auf Weiterbewilligung von Sozialhilfe
- Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten
- Übersicht zu den angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis Dachau
- Belehrung über die Mitwirkungspflichten
- Belehrung wegen Leistungsausschluss bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Frau
Gasteiger
Ansprechpartnerin
Zuständig für Buchstaben A - Fo
|
(08131) 74-395 | (08131) 7411-743 | E06 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Buchner
Zuständig für Buchstaben Fr - Kol
|
(08131) 74-438 | (08131) 7411-743 | E06 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Hinterwimmer
Ansprechpartnerin
Zuständig für Buchstaben Kom - P
|
(08131) 74-385 | (08131) 7411-385 | E06 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Jackstadt
Ansprechpartnerin
Zuständig für Buchstaben Q - Z
|
(08131) 74-281 | (08131) 7411-743 | E06 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Rodeike
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
|
(08131) 74-275 | (08131) 7411-275 | 107 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Sozialverwaltung
Öffnungszeiten
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr, nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr, nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, nur nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr, nur nach Vereinbarung |
In Notfällen: | Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 11:30 - 12:00 Uhr |