Grundsicherung, Sozialhilfe
Dem Grunde nach leistungsberechtigt sind Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Personen, bei denen die Erwerbsunfähigkeit noch nicht durch den Rententräger oder den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geprüft wurde, müssen als vorrangige Leistung Arbeitslosengeld II bei der ARGE Dachau beantragen.
Zusätzlich werden hier unter anderem Anträge auf Betreuungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe für über 21jährige, Krankenhilfe und Bestattungskosten bearbeitet.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite (siehe Formulare unten) herunterladen. Der Antrag muss von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und von der Meldebehörde bestätigt werden. Wenn Sie den Antrag bei uns einreichen, fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- das unterschriebene Belehrungsformular zu den Mitwirkungspflichten
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Ausweis (von allen Haushaltsangehörigen!)
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe und Heiz- und Nebenkosten
- Nachweis über Einkommen (Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I bzw. II, Krankengeld, Rente, usw.)
- Nachweis über Vermögen (Kfz-Schein, Verkaufswert des Kfz und aktuelle Rückkaufswerte aller vermögensbildenden Versicherungen)
- Schwerbehindertenausweis
- das unterschriebene Belehrungsformular über die Folgen des nicht nur vorübergehenden Auslandsaufenthaltes
Achtung:
Im Rahmen der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sind die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie grundsätzlich für existenzsichernde Leistungen gebündelt.
Alle Personen mit Pflegegrad 2 und höher, die Hilfen nach SGB XII für die Übernahme von Unterkunftskosten und Regelleistungen und zudem Hilfe zur Pflege nach SGB XII benötigen, müssen ihren Antrag direkt beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen:
Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
Telefon: 089 2198-21010,-21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Formulare & Merkblätter
- Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen
- Antrag auf Weiterbewilligung von Sozialhilfe
- Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten
- Übersicht zu den angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis Dachau
- Belehrung über die Mitwirkungspflichten
- Belehrung wegen Leistungsausschluss bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Zelenka
Gruppenleiterin
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(08131) 74-434 | 104 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Fischer
Zuständig für Buchstaben A - Goe
|
(08131) 74-281 | E07 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Gasteiger
Zuständig für Buchstaben Gr - Ld
|
(08131) 74-395 | E07 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Buchner
Zuständig für Buchstaben Le - Q
|
(08131) 74-438 | E06 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Rodeike
Zuständig für Buchstaben R - W
|
(08131) 74-275 | E07 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Hinterwimmer
Zuständig für Buchstaben Y - Z
|
(08131) 74-385 | E05 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Wedi
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Frauenhaus
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(08131) 74-1937 | E06 | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Frau
Meister
Assistenz
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(08131) 74-1889 | E05 | simone.meister@lra-dah.bayern.de |
Frau
Melnikov
Assistenz
|
(08131) 74-469 | 108 | lena.melnikov@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In Notfällen: Montag - Freitag von 11:30 - 12:00 Uhr, ohne Terminvereinbarung