Baukontrolle
Bei der Ausführung des Bauvorhabens bzw. mit dem Beginn der Bauarbeiten dazu sind folgende Anzeigen (vgl. auch die Auflagen in der Baugenehmigung) erforderlich:
Ferner muss vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage, deren tatsächliche Höhenlage und deren Lage auf dem Grundstück festgestellt sein. Dies wird in der Regel durch die Vorlage einer Einmessbescheinigung nachgewiesen. Ob diese erforderlich ist, wird durch eine Auflage in der Baugenehmigung festgelegt.
Mit Beginn der Bauarbeiten sind die Baugenehmigung (und evtl. Änderungsgenehmigungen - sog. Tekturen -), die genehmigten Baupläne und die weiteren bautechnischen Nachweise (z.B. Standsicherheits- und/oder Brandschutznachweise) unbedingt zu beachten.
Etwaige Änderungswünsche während der Bauphase sollten unbedingt vor der Ausführung mit uns abgestimmt werden. Dies verhindert insbesondere ein nachträgliches bauaufsichtliches Einschreiten unsererseits (z.B. Baueinstellung, Bußgeldverfahren, Anwendung von Zwangsmitteln etc.).
Ein Vorhaben kann von uns während der Bauphase ohne Vorankündigung überprüft werden. Dazu können die Grundstücke und Anlagen auch von uns und den von uns Beauftragten betreten werden. Während der Bauphase können wir auch jederzeit Einblick in die Unterlagen (z.B. weitere Genehmigungen, Prüfbescheinigungen, Zulassungen von Bauprodukten usw.) nehmen oder uns Unterlagen vorlegen lassen.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Dworak,
Michael
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(08131) 74-333 | 229 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Fischhaber,
Kurt
|
(08131) 74-333 | 229 | bauamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung