Fachaufsicht über die Standesämter

Aufgabe der Standesamtsaufsicht ist die fachliche und sachliche Beratung der Standesämter des Landkreises Dachau sowie die regelmäßige Prüfung der Standesämter und die Aufbewahrung der Zweitschriften der Geburten-, Heirats- und Sterbebücher der Landkreisgemeinden. Zudem müssen ausländische Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Adoptionen, Sterbeurkunden) vor Eintragung in ein deutsches Personenstandsbuch überprüft werden.

Das Apostille-Verfahren

Deutsche Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen, die im Ausland z.B. für eine Heirat oder ein Beschäftigungsverhältnis verlangt werden, müssen grundsätzlich durch die entsprechende konsularische Vertretung  legalisiert werden.

Dazu ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch eine deutsche Behörde erforderlich. Die Vorbeglaubigung der Unterschrift des Standesbeamten oder Mitarbeiter des Meldeamts und des Dienstsiegels erhalten Sie nach telefonischer Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten bei uns im Landratsamt.

Die Anbringung des Apostille-Vermerks nimmt anschließend die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München vor.

In der Regel wird eine Gebühr von 20 € fällig.

Weitere Informationen im BayernPortal:

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Frau Klement
Gruppenleiterin
(08131) 74-320 E29
Frau Fischer
Standesamtaufsicht, Namensänderungen, Beglaubigungen, Melde- und Passrecht
(08131) 74-343 E12
Frau Mair
Standesamtaufsicht, Namensänderungen, Beglaubigungen, Melde- und Passrecht
(08131) 74-1783 E12

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fachaufsicht über die Standesämter
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung