Aufgabe der Standesamtsaufsicht ist die fachliche und sachliche Beratung der Standesämter des Landkreises Dachau sowie die regelmäßige Prüfung der Standesämter und die Aufbewahrung der Zweitschriften der Geburten-, Heirats- und Sterbebücher der Landkreisgemeinden. Zudem müssen ausländische Dokumente (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Adoptionen, Sterbeurkunden) vor Eintragung in ein deutsches Personenstandsbuch überprüft werden.
Das Apostille-Verfahren
Deutsche Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen, die im Ausland z.B. für eine Heirat oder ein Beschäftigungsverhältnis verlangt werden, müssen grundsätzlich durch die entsprechende konsularische Vertretung legalisiert werden.
Dazu ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch eine deutsche Behörde erforderlich. Die Vorbeglaubigung der Unterschrift des Standesbeamten oder Mitarbeiter des Meldeamts und des Dienstsiegels erhalten Sie nach telefonischer Anmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten bei uns im Landratsamt.
Die Anbringung des Apostille-Vermerks nimmt anschließend die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München vor.
In der Regel wird eine Gebühr von 20 € fällig.
Weitere Informationen im BayernPortal:
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frau
Klement
Gruppenleiterin
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(08131) 74-320 | E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de | |
Frau
Fischer
Standesamtaufsicht, Namensänderungen, Beglaubigungen, Melde- und Passrecht
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(08131) 74-343 | E12 | standesamtaufsicht@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Personenstandswesen
Öffnungszeiten
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, nach Terminvereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung |