Fahrzeug-Abmeldung
Bitte bringen Sie zur Fahrzeug-Abmeldung (Außerbetriebsetzung) folgendes mit:
- Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Amtliche Kennzeichen
Die Abmeldung eines Fahrzeuges kann durch eine beliebige Person erfolgen, es ist keine Vollmacht erforderlich.
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug bei jeder deutschen Kfz-Zulassungsstelle abmelden, unabhängig davon, wo es zugelassen wurde.
Die Höhe der Gebühren liegt bei 16,80 €.
Wiederverwendung von Kennzeichen
Kennzeichen-Kombinationen werden in der Regel nach der Abmeldung am darauffolgenden Montag wieder frei und können dann als Wunschkennzeichen online reserviert werden (in Ausnahmefällen kann sich dies auch um eine Woche verschieben).
Sollten Sie innerhalb dieser Zeit das Kennzeichen wieder verwenden wollen, sagen Sie bei der Zulassung am Schalter bitte, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen gerade erst abgemeldet wurde. Eine Wunschkennzeichen-Reservierung ist online in dieser Zeit nicht möglich.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Auskunft
Kfz-Zulassung
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(08131) 74-304 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | zulassung@lra-dah.bayern.de |
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr