Jagdscheinerteilung bzw. -verlängerung
Nach bestandener Jägerprüfung kann bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt der erste Jagdschein beantragt werden. Dazu werden ein Passbild, das Prüfungszeugnis im Original sowie eine Versicherungsbestätigung über ein oder drei Jahre benötigt. Die Versicherung muss die Jagdjahre (als Datum) angeben, für den der Versicherungsschutz besteht sowie die Bestätigung enthalten, dass die gesetzliche Mindestdeckungssumme eingehalten wird.
Bei der Verlängerung des Jagdscheines wird ebenso eine Versicherungsbestätigung über ein oder drei Jahre benötigt. Ein Dreijahres-Jagdschein kann nur ausgestellt werden, wenn eine Versicherungsbestätigung über die vollen drei Jahre vorgelegt wird.
Die Erteilung des Jagdscheins ist kostenpflichtig. Es fallen folgende Kosten an:
- 90€ Gebühr und 60€ Jagdabgabe (3 Jahre)
- 40€ Gebühr und 20€ Jagdabgabe (1 Jahr)
Entgegen den Äußerungen einer Jagdzeitschrift erfolgt die Verlängerung eines Jagdscheines bei der Vorlage der Versicherungsbestätigung sofort.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Elisabeth
Haas
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