Gefahrgut-Transport

Eine Vorsprache ist nur mit einer Terminvereinbarung möglich!

Grundsätzlich sind gem. § 7 Abs. 2 GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) gefährliche Güter auf den Bundesautobahnen zu befördern. Fahrwege außerhalb der Autobahn, wie z .B. zum Be- und Entladeort, benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt (§ 7 Abs. 3 GGVSE).

Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Michael Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-295
Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr