Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten
Schüler, die ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Zuständig für die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen ist das Landratsamt.
Ist ein Bußgeld festgesetzt, so können anstelle der Beitreibung auch Sozialstunden festgesetzt werden. Darüber entscheidet das Jugendgericht.
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