Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten

Schüler, die ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Zuständig für die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen ist das Landratsamt.

Ist ein Bußgeld festgesetzt, so können anstelle der Beitreibung auch Sozialstunden festgesetzt werden. Darüber entscheidet das Jugendgericht.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Silke Porkert
Ansprechpartnerin
(08131) 74-315 C2.05
Waltraud Schmid
Ansprechpartnerin
(08131) 74-449 C2.05

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Kommunale Angelegenheiten, Ausbildungsförderung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-719
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr