Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E (LKW)
Die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1 und C1E ist zeitlich befristet.
Die jeweilige Klasse muss bei einem alten Führerschein alle 5 Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden, bei einem EU-Kartenführerschein beachten Sie bitte das Ablaufdatum auf der Rückseite des Führerscheins.
Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag auf Verlängerung der Klasse C, C1, CE, C1E
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
- Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
Weitere Informationen:
- Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung (spätestens 4 Wochen vorher), da Sie nach Fristablauf keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen dürfen.
- Der Antrag kann 6 Monate vor Ablauf gestellt werden.