Was versteht man unter einem Denkmal?
Denkmäler nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.