Gastschulen

Das Gastschulwesen ermöglicht Schülerinnen und Schülern in Bayern, eine öffentliche Schule außerhalb ihres zuständigen Sprengels zu besuchen. Das BayEUG legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Gastschulverhältnis eingerichtet werden kann.

Auf unserer Seite finden Sie ausführliche Informationen, unter welchen Voraussetzungen ein Gastschulverhältnis möglich ist und welche Regelungen dabei gelten.



Für Gastschulanträge im Bereich der Grund- und Mittelschulen ist das Landratsamt Dachau nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihre Heimatgemeinde/-stadt oder an die zuständigen Schulen.


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Landratsamt Dachau, Schulwesen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr