Bei der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes hat der Gesetzgeber einen neuen § 13b eingefügt. Dieser dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden durch Auszehrung, Krankheiten und Verletzungen bis hin zum Tod. Diese entstehen durch zu viele Katzen, die sich ungehemmt vermehren, zu wenig Futter haben und für deren Gesundheit nicht gesorgt wird.
Zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung gehört neben der Versorgung mit Futter und Wasser die Vorstellung in einer tierärztlichen Praxis. Dort werden die Katzen gekennzeichnet, geimpft, gegen Parasiten behandelt und kastriert. Vor allem Katzen und Kater, die Auslauf ins Freie haben, müssen unbedingt vor der Geschlechtsreife unfruchtbar gemacht werden, um eine ungebremste Katzenvermehrung zu unterbinden.
Am 03.04.2020 hat der Landkreis Dachau eine neue Katzenschutzverordnung auf der Grundlage des geänderten Tierschutzgesetzes erlassen, die am 01.05.2020 in Kraft getreten ist. Die Katzenschutzverordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden in Gebieten, in denen es nachweislich hohe Zahlen freilebender Katzen gibt (= Schutzgebiete).
Die Schutzgebiete im Landkreis Dachau werden aufgrund bestimmter Voraussetzungen festgelegt. Diese sind unter anderem das Vorhandensein von Kolonien freilebender Katzen, bei denen bisherige Maßnahmen, wie z.B. Einfangen – Kastrieren – Freisetzen nicht zu einer dauerhaften Abnahme der Katzenpopulation geführt haben.
Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung prüft anhand vorgelegter Unterlagen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Bei positivem Ausgang der Prüfung wird das jeweilige Gebiet als Schutzgebiet ausgewiesen und in der Katzenschutzverordnung veröffentlicht. Aktuell sind im Landkreis Dachau noch keine Schutzgebiete festgelegt worden.
Sobald Schutzgebiete ausgewiesen sind, werden Maßnahmen in Bezug auf freilebende Katzen getroffen.
Die jeweils betroffene Gemeinde oder die Stadt Dachau beauftragt Personen, um die freilebenden Katzen einzufangen und – soweit noch nicht geschehen - die gefangenen Katzen zu kennzeichnen, zu registrieren und fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.
Das Landratsamt Dachau – Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung – ist für die Einhaltung der Maßgaben zum Schutz freilebender Katzen im Landkreis zuständig und trifft bei Verstößen die notwendigen Anordnungen.