Die Arbeitshilfe Asyl hat das Ziel einen Überblick zu geben, über alle am Asylprozess beteiligten Stellen, Personen und Prozesse. Arbeitsabläufe v. a. im Landratsamt (im Speziellen Ausländeramt und Sachgebiet Asylangelegenheiten), die Aufgaben und Zuständigkeiten, sowie die Schnittstellen in der Zusammenarbeit werden beschrieben. Ziel ist es, eine gemeinsame Wissensgrundlage zu schaffen, auf der ein möglichst erfolgreiches Zusammenwirken aller Beteiligten (Ehrenamt und Hauptamt) möglich ist. Die Arbeitshilfe Asyl ist inzwischen zwar ein relativ umfassendes Schriftstück. Es wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Sie stellt einen Leitfaden dar, der allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Bindungswirkung hat. Daher ist dringend darauf zu achten, die jeweils aktuelle Fassung zu nutzen.
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