Informationen für Arbeitgeber

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Zuerst muss vom Asylbewerber der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgefüllt werden. Diesen Antrag kann man entweder hier auf der Seite herunterladen oder an Schalter der Ausländerbehörde abholen.

Anschließend muss der Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht werden, dies funktioniert über E-Mail, Post oder persönlich am Schalter. Dieser Antrag wird von der Ausländerbehörde und gleichzeitig von der Arbeitsagentur München geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese vom Asylbewerber angefordert.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, wird der Asylbewerber vorgeladen und über das Ergebnis unterrichtet. In der Regel dauert die Prüfung der Arbeitserlaubnis ein bis zwei Wochen.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber

Interessierte Unternehmer und Arbeitgeber finden hier Informationen zum Thema "Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber während des Asylverfahren"s: