Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie
Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-Emissionen vom 08.04.2013 in nationales Recht umgewandelt.
Die IE-RL der europäischen Union enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen. Im Anhang 1 der IE-RL ist geregelt, um welche Anlagen es sich handelt.
Ziel der Richtlinie ist es, Emissionen in Luft, Wasser und Boden zu vermeiden bzw. wo dies nicht möglich ist, zu vermindern. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden. Außerdem soll damit die Genehmigung für umweltrelevante Industrieanlagen auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden.
Im Landkreis Dachau gibt es derzeit sieben Anlagen, die der IE-RL unterliegen und für deren Überwachung das Landratsamt Dachau zuständig ist.
Das Überwachungsprogramm für den Bereich Immissionsschutz kann mit dem unten aufgeführten Link abgerufen werden. Ebenfalls veröffentlicht sind die Listen der IE-Anlagen im Landkreis Dachau. Die Überwachungsberichte, die von jeder Vor-Ort-Besichtigung zu erstellen sind, werden innerhalb von vier Monaten nach der Besichtigung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sowie Neu- und Änderungsgenehmigungen ab 2013.
Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrie-Emissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-Emissionen vom 08.04.2013
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52a BImSchG (Anlagenüberwachung