Informationen zum Coronavirus

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, führen Sie bitte einen Schnelltest durch, um Ihren Verdacht zu bestätigen. Nehmen Sie unbedingt telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer
116 117 auf.

Service für Bürger

Sie haben Fragen zu einem positiven Befund? Dann wenden Sie sich bitte an das Contact Tracing Team (CTT) unter der Rufnummer: (08131) 74-1500.

Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
E-Mail: ctt-ermittlung@lra-dah.bayern.de

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer
116 117. In Notfällen rufen Sie bitte die 112.

Die Inzidenzwerte des RKI für den Landkreis Dachau finden Sie auf nachfolgender Internetseite. Bitte suchen Sie in der Übersichtskarte nach "Dachau", da in der Startansicht alle Landkreise angezeigt werden.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Patient*innen in folgenden Einrichtungen:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinscher Heilberufe
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen (vergleichbar mit den vorstehenden Einrichtungen)
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste

Weiterhin besteht die FFP2-Maskenpflicht für Besucher

  • in Krankenhäusern,
  • Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, und
  • für Besucher in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen.

Seit dem 01.03.2023 gibt es keine kostenlosen Antigen bzw. PCR-Tests mehr. Nachfolgende Apotheken bieten kostenpflichtige Tests an:

Petershausen: Götz Apotheke
Bahnhofstraße 9
85238   Petershausen
Telefon: (08137) 5051
Öffnungszeiten

Montag – Freitag
für symptomfreie Bürger

Anmeldung unter: https://app.no-q.info/de/goetz-apotheken-locator/locator

Dachau: Stern Apotheke
Münchner Str. 42 A
85221   Dachau
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 17:00 - 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 Uhr (keine PCR-Tests am Wochenende)

Anmeldung für Testungen: https://stern-apotheke-dachau.de/schnelltest/

Testzentrum der Stern-Apotheke, Münchnerstr. 42A, 85221 Dachau (separierter Raum bei der Garagenausfahrt hinter Fielmann)

Dachau: Brunnen Apotheke
Münchner Str. 30
85221   Dachau
Telefon: (08131) 84188
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 17:00 - 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 Uhr (keine PCR-Tests am Wochenende)

Anmeldung für Testungen: https://stern-apotheke-dachau.de/schnelltest/

Testzentrum der Stern-Apotheke, Münchnerstr. 42A, 85221 Dachau (separierter Raum bei der Garagenausfahrt hinter Fielmann)

Bürger:innen können die Corona-Schutzimpfungen (Erst- und Zweitimpfungen sowie alle Auffrischungen) bei den niedergelassenen Ärzten bzw. Praxen im Landkreis Dachau erhalten.

Impfnachweis

Falls Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises) wenden Sie sich bitte direkt an das LGL - Impfarchiv. Seit dem 02.01.2023 sind Sie für Ihre Anliegen zuständig.

Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Impfarchiv, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg oder impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de

Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.

Es gilt bundesweit die Coronavirus Einreiseverordnung, die die Absonderungs- und Nachweispflichten sowie das Beförderungsverbot für Einreisende aus Virusvariantengebieten regelt.

Seit 07. Januar 2023 wird die bisherige Kategorie der Virusvariantengebiete (Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt) um folgende, neue Kategorie ergänzt:

Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht.

Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht!

Eine Quarantänepflicht ("Absonderungspflicht") nach Einreise oder ein "Beförderungsverbot" besteht weiterhin nur für solche Gebiete, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind, in denen eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt.

Einreisende (ab 12 Jahren) aus diesen Gebieten müssen bei Einreise über einen PCR-Test verfügen.

Einreisende (ab 12 Jahren) aus Gebieten, in denen eine besonders besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht, müssen bei Einreise mindestens über einen Antigen-Schnelltest verfügen.

Name Telefon Zimmer
Contact Tracing Team (CTT)
(08131) 74-1500

Montag - Mittwoch: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Wenn Sie Fragen oder Anliegen bzgl. der Corona-Einreiseverordnung haben, so schicken Sie diese an folgende Mailadresse: ctt-ermittlung@lra-dah.bayern.de