Was wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?
Vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass die Personen, von denen die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, spätestens seit dem 1. Januar 1950, von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.
Sollten sich im Einzelfall Zweifel ergeben können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Zum Beispiel wegen Geburt und Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.