Staatsangehörigkeitsausweise

Bitte beachten Sie: Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dachau haben.

Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse!

Für die Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Sollten Zweifel am Bestand Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und daher von einer öffentlichen Stelle ein verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert werden, kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn

  • die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
  • ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Ältere befristete Staatsangehörigkeitsausweise sind nun unbefristet gültig und werden nicht erneut ausgestellt

Vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass die Personen, von denen die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, spätestens seit dem 1. Januar 1950, von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.

Sollten sich im Einzelfall Zweifel ergeben können weitergehende Prüfungen erforderlich sein.  Zum Beispiel wegen Geburt und Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.

  • Durch Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine).
  • Durch deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden (zum Beispiel Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten.

Eine selbstständige Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Bearbeitungskosten betragen derzeit € 51,00 und sind am Ende der Bearbeitung fällig.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Schriftliche Angabe der Gründe, warum Sie diesen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen (dieser wird nur bei Sachentscheidungsinteresse ausgestellt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Kopie vom Personalausweis/ Reisepass
  • Personenstandsurkunden von Ihren Vorfahren väterlicher Seite (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde vom Vater/Großvater etc.)

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Frau Klement
Gruppenleiterin
(08131) 74-320 E29
Frau Füchsel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben A - Ca
(08131) 74-309 E28a
Herr Ehrhardt-Gudra
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Cb - Im
(08131) 74-2109 E28
Frau Matheis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben In - L
(08131) 74-475 E28a
Frau Kazazis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Md - Ri
(08131) 74-1745 E28a
Herr Ariote
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben M - Mc, Rj - Z
(08131) 74-2287 E28
Frau Kerzel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
(08131) 74-2009 E28a

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Staatsangehörigkeit & Einbürgerung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
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