Vogelgrippe breitet sich aus, bisher ein Fall im Landkreis Dachau
Mit dem herbstlichen Vogelzug steigt auch im Landkreis Dachau das Risiko für eine Einschleppung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe). Bereits am 9. Oktober 2025 wurde bei einer Wildgans im Landkreis Dachau das Virus nachgewiesen. Ein weiterer Fall befindet sich derzeit in Abklärung.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko des Eintrags und der Weiterverbreitung von HPAI-H5-Viren in wildlebenden Wasservogelpopulationen sowie in Geflügelhaltungen aktuell als hoch ein. Kühlere Temperaturen und eine geringere UV-Strahlung begünstigen zudem das Überleben der Viren in der Umwelt.
Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel
Um eine Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern, ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen durch alle Tierhalterinnen und Tierhalter entscheidend. Dies gilt insbesondere für Auslauf- und Freilandhaltungen, in denen ein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
Das Veterinäramt Dachau bittet daher alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre betriebshygienischen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm
Meldepflicht und Verhalten bei Auffälligkeiten
Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel oder bei gehaltenen Vögeln zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich tierärztlichen Rat einzuholen.
Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist sehr selten. Dennoch wird empfohlen, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und Hunde von diesen fernzuhalten. Funde toter Wasservögel sind dem Veterinäramt Dachau zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten bitte der zuständigen Polizeidienststelle. Landratsamt Dachau – Veterinäramt
Telefon: (08131) 74-1446 E-Mail: Veterinaeramt@lra-dah.bayern.de
Registrierung von Geflügelhaltungen
Im Seuchenfall ist es für die zuständigen Behörden wichtig, Kenntnis über alle Geflügelhaltungen zu haben. Daher werden alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch Hobbyhalterinnen und -halter, aufgefordert, ihre Tierhaltung ab dem ersten Tier beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse anzumelden.