Ausbildung mit Handicap: Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen
Ihre Vorteile als Ausbildungsbetrieb
- Finanzielle Förderung durch den Ausbildungszuschuss:
- Bis zu 60 % der Ausbildungsvergütung bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
- Bis zu 80 % bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Jugendlichen
- Zuschuss über die gesamte Ausbildungsdauer möglich
- Zusätzlich: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird pauschal berücksichtigt
- Individuelle Beratung durch den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
- Schnelle und unbürokratische Antragstellung – wichtig: vor Vertragsabschluss
Voraussetzungen für die Förderung
- Der oder die Auszubildende ist für den Beruf geeignet
- Ihr Betrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung
- Die Ausbildung kann ohne Förderung voraussichtlich nicht erfolgreich durchgeführt werden