Drehgenehmigungen
Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden (§ 5 Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG). Allerdings gibt es Ausnahmen für die gestaltende oder künstlerische Mitwirkung bei Veranstaltungen und Produktionen.
Hierzu zählen:
- Foto-, Film-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen,
- Theater,
- Ballett,
- Chor.
Damit schulpflichtige Kinder und Jugendliche bei Veranstaltungen mitwirken können, benötigt das Gewerbeaufsichtsamt eine Stellungnahme des Jugendamtes.
Wir erteilen Stellungnahmen nur für Kinder, die im Landkreis Dachau gemeldet sind. Wohnt das Kind außerhalb von Dachau, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.
Grundsätzlich ist auch eine Stellungnahme eines (Kinder-)Arztes erforderlich.
Wenn die Aktivitäten während der Schulzeit stattfinden, muss die Schule zustimmen.

Erforderliche Unterlagen
Bitte lassen Sie uns folgende Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
- Seite 1 und 2 des Antrags (Pkt. 1): Einverständniserklärung der Personenberechtigten mit allen Angaben zum Kind, Name der Produktion, tatsächliche Beschäftigungstage und den Unterschriften der Personensorgeberechtigten sowie ggf. Angaben zum Sorgerecht
- Seite 5 des Antrags (Pkt. 4): Stellungnahme des Jugendamtes
- Seite 6 des Antrags (Pkt. 5): Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten
Falls vorhanden:
- Angaben zum Inhalt: Im Bedarfsfall Exposé oder Drehbuch zu Film- oder Fotoaufnahmen
Antrag
Für den Versand können Sie gerne unser sicheres Kontaktformular nutzen. Die Unterlagen müssen vollständig und rechtzeitig bei uns eingehen. Die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
Weitere Informationen
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Batteiger
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(08131) 74-1208 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
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