Ausländerbehörde: Asylbewerber
Erreichbarkeit der Ausländerbehörde eingeschränkt
Aufgrund der angespannten Personalsituation in der Ausländerbehörde des Landratsamts Dachau wurden ab sofort zwei Maßnahmen umgesetzt, um die verbleibenden personellen Ressourcen gezielt auf die Bearbeitung von Anträgen zu konzentrieren.
Keine telefonische Erreichbarkeit am Freitag: Das Servicetelefon der Ausländerbehörde ist ab sofort freitags und bis auf weiteres nicht mehr besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen diese Zeit dringend für die Bearbeitung laufender Anträge.
Keine Beantwortung von Sachstandsanfragen: Diese Anfragen führen in der aktuellen Situation nicht zu einer Verfahrensbeschleunigung, sondern binden erhebliche Kapazitäten, die stattdessen für die eigentliche Fallbearbeitung eingesetzt werden müssen.
Ausländerrechtliche Betreuung der zentral bzw. dezentral untergebrachten Asylbewerber im Landkreis.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Für folgende Angelegenheiten ist kein Termin erforderlich:
- Ausstellung oder Verlängerung der Aufenthaltsgestattung
- Ausstellung oder Verlängerung der sog. BüMA
- Entgegennahme von Anträgen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Anträge für das Verlassen der räumlichen Beschränkung
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Schmid
Asyl-Sachbearbeiterin - Buchstaben A – I
|
(08131) 74-263 | Münchner Straße 87b | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Die Wartenummern am Donnerstag werden bis 17:00 Uhr ausgegeben. Die ausgegebenen Wartenummern werden definitiv bearbeitet. Eine Vorsprache kann nur unter Benutzung unseres Nummernautomaten in den Räumen der Ausländerbehörde erfolgen.
Spontanvorsprachen sind möglich.