Anträge und Merkblätter
Kostenfreiheit des Schulwegs bis zur 10. Jahrgangsstufe
Sie können einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges für folgende Schulen stellen:
- Öffentliche Förderschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Wirtschaftsschulen
- Berufsfachschulen
- Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
- Der Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers liegt im Landkreis Dachau.
- Die Schulen sind staatlich anerkannt.
- Die Schülerin bzw. der Schüler besucht die nächstgelegene Schule.
- Die Entfernung vom Wohnort zur Schule ist mehr als 3 km.
Staatlich genehmigte Schulen, Fachakademien, Kollegs und Abendschulen fallen nicht unter den Kreis der berechtigten schulischen Einrichtungen.
Für die kostenfreie Schülerbeförderung zu Grund- und Mittelschulen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Ablauf:
- Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie online den Antrag stellen.
- Bitte senden Sie den Antrag online ab und drucken diesen im Anschluss aus. Dieser Antrag muss an der neuen Schule abgegeben werden.
- Für eine neue MVV Chipkarte ist zwingend ein Foto notwendig. Sie können dem schriftlichen Antrag ein Bild beilegen, das Gesicht muss gut erkennbar sein. Falls kein Bild beiliegt, erhalten Sie bei der Prüfung des Antrages eine Aufforderung per Mail, dieses Foto nachzureichen.
- Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, wird der Antrag zeitnah geprüft.
- Die Fahrkarten werden grundsätzlich an die Schulen verschickt und über das Sekretariat ausgegeben.
Kostenfreiheit des Schulwegs ab der Jahrgangsstufe 11
Ab der Jahrgangsstufe 11 ändern sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Schulwegs. Es besteht kein Anspruch mehr auf eine kostenlose Beförderung. In Ausnahmefällen können Kosten für den Schulweg jedoch erstattet werden.
Für Schüler/Schülerinnen ab der 11. Jahrgangsstufe gilt die Belastungsgrenze von 320,00 € pro Schüler/Schülerin oder 490,00 € pro Familie und Schuljahr.
Dies bedeutet, dass Fahrtkosten bis zu den genannten Beträgen von den Familien selbst bezahlt werden müssen. Kosten die über diesen Betrag hinausgehen, werden vom Landratsamt erstattet, sofern die anderen oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sollte die Fahrtberechtigung nur verlängert werden, werden keine neuen Fahrkarten erstellt. Eine Verlängerung erfolgt über die vorhandene Fahrkarte elektronisch im Hintergrund.
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges
- Verlust- bzw Diebstahlmeldung für die Schülerfahrkarte
- Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten ÖPNV
- Antrag auf Anerkennung eines privaten Kfz
- Antrag auf Fahrtkostenerstattung eines privaten Kfz
- Bestellschein für eine MVV-Kundenkarte
- 365-Euro-Ticket MVV für Schüler und Auszubildende
Wir sind für Sie da
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
|
Frau
Heitmair
Schülerfahrkarten
|
(08131) 74-2000 | 222 | schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de |
|
Frau
Schmid
Schülerfahrkarten
|
(08131) 74-2000 | 222 | schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: geschlossen
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Nur nach Terminvereinbarung