Tierarzneimittel
Im Bereich des Tierarzneimittelrechts hat das Veterinäramt u. a. folgende Aufgaben:
- Genehmigung und Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken, Antragsformulare für Tierärzte bzw. Tierheilpraktiker
 - Kontrolle des Verkehrs mit Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen
 - Kontrolle des Verkehrs mit Impfstoffen
 
Zum 01.01.2023 sind einige Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes erfolgt. Damit ist die Neuerung des Antibiotika-Monitorings in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen sowie Informationsmaterial vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie hier.
Was ist neu für Tierhalter?
- Änderungen der Nutzungsarten
 - Keine Meldung von Antibiotika mehr
 - Anmeldung der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und Bestände sowie gegebenenfalls Nullmeldungen in der HIT
 - Geänderte Fristen
 
Was ist neu für Tierärzte?
- Mitteilungspflicht für alle angewendeten/abgegebenen Antibiotika bei Rind, Schwein, Huhn, Pute
 
Das LGL hat in Zusammenhang mit dem neuen Antibiotika-Monitoring eine eigene Homepage erstellt auf der Sie detaillierte Informationen und Anleitungen für Tierhaltende und Tierärzte/innen finden:
Auf den Internetseiten der nachfolgend genannten Behörden erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Wir sind für Sie da
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                            Dr.
                            
                                Klatt
                         
                            
                                Amtstierärztin
                            
                 | 
                (08131) 74-1453 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de | 
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