Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei nachfolgenden Formularen:
- Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl
- Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird zur Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen benötigt. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt auf den Datenverarbeitungssystemen des Landratsamtes Dachau sowie des Datenerfassungssystems LWS .
Rechtsgrundlage: § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (AwSV), § 78 c WHG für Anlagen zur Lagerung von Heizöl und § 13 Abs.3 i.V.m. Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV für Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlage) i.V.m. der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV), § 5 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG), Art. 4 Abs. 1 des Bayer. Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden an folgende Stellen weitergegeben:
- Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft Landratsamt Dachau
- Wasserwirtschaftsamt München
- Fachbehörden
- Sachverständige nach AwSV
- Baugenehmigungsbehörden
- Gemeindeverwaltung
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Dachau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Es besteht gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Daten aufgrund § 2 Abs. 7 AAV oder Auflage in Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.