Vertretung im Jugendhilfeausschuss 2026: Amt für Kinder, Jugend und Familie sucht den Dialog mit selbstorganisierten Zusammenschlüssen
„Der beratende Jugendhilfeausschuss soll künftig mit einer Vertreterin oder einem Vertreter solcher Gruppierungen besetzt werden“, erklärt Martin Friedrich, Abteilungsleiter im Amt für Kinder, Jugend und Familie. „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien noch umfassender und authentischer vertreten werden.“
Bei selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII handelt es sich um unabhängig agierende Gruppen, die sich freiwillig und ohne staatliche Anbindung zur Selbstvertretung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeschlossen haben. Typische Beispiele sind: Jugend- oder Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen von Pflegeeltern oder -kindern, Zusammenschlüsse von Jugendgruppen mit ähnlichen Lebenslagen, Erfahrungen oder Interessen (Peer-Gruppen) oder Jugendclubs. Gemeinsam haben all diese Gruppen, dass sie selbstorganisiert sind, also nicht von Fachkräften angeleitet oder Teil einer offiziellen Trägerstruktur sind. Sie arbeiten ehrenamtlich, eigenständig und aus eigener Motivation heraus.
Die Perspektiven dieser Gruppen sind für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Dachau von großer Bedeutung. Ihre Erfahrungen helfen, Angebote passgenauer zu gestalten und tatsächliche Bedarfe zu erkennen. „Wir freuen uns auf den Austausch und eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, um die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien noch stärker in den Fokus zu rücken“, betont Martin Friedrich.
Wenn Ihre Gruppe zu den genannten Zusammenschlüssen gehört oder sich angesprochen fühlt, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Um Meldung bis 31.08.2025 per E-Mail an: verfahrenslotse@lra-dah.bayern.de wird gebeten. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Regina Mayer gerne unter 08131 / 74-2265 zur Verfügung.