Wen spricht die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) an?
Zum einen bildet die konkrete Hilfegewährung im Einzelfall einen Schwerpunkt der Koordinierenden Kinderschutzstelle. Eltern oder angehende Eltern mit Säuglingen oder Kleinkindern von 0-3 Jahren, die sich in einer besonderen Belastungssituation wie Minderjährigkeit, Überforderungssituationen, in Sucht- oder psychischen Erkrankungen befinden. Aber auch Eltern, die sich nur allgemein über Elternangebote informieren wollen.
Zum anderen ist ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Vernetzungs- und Koordinationsaufgabe gesetzt, wo es nicht nur darum geht Hilfsangebote innerhalb der Jugendhilfe zu einem Gesamtkonzept zu verbinden, sondern dieses auch mit den Angeboten des Gesundheitswesens zu verzahnen. Ansprechpartner sind somit alle direkt oder indirekt mit dem Kinderschutz tangierte Stellen sowie familienbezogene Dienstleister im Landkreis aus dem Bereich Jugendhilfe und Gesundheitswesen.