Sie haben einen positiven Corona Test? Folgende Informationen sind nun wichtig für Sie:
Alle positiv getesteten Personen müssen sich unmittelbar nach Mitteilung des Ergebnisses selbst isolieren!
Positiver Selbst- bzw. Antigen-Schnelltest
- Bitte führen Sie einen PCR-Test durch und bleiben Sie bis zum Ergebnis in Isolation.
- Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, gilt die Isolation als beendet.
- Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, lesen Sie bitte die aktuellen Bestimmungen unter der Überschrift „Positiver PCR-Test“
Positiver PCR-Test
Aufgrund einer bei Ihnen nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Sie gemäß der Allgemeinverfügung vom 12.04.2022 verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben.
- Die Isolation endet nach Erfüllen der oben beschriebenen Kriterien automatisch mit Ablauf des letzten Quarantänetags (mindestens Tag 5 - 24:00 Uhr) ohne Anruf des Gesundheitsamts.
- Bei Krankheitssymptomen benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (Krankschreibung) über den Zeitraum der Symptome von ihrem Hausarzt.
- Ein Genesenen-Zertifikat erhalten Sie NICHT vom Gesundheitsamt. Dieses können Sie durch Vorlage Ihres positiven PCR-Testergebnisses in der Apotheke oder beim Hausarzt bekommen.
- Wenn Sie eine Bestätigung über den genauen Zeitraum der Isolation benötigen, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt: per Mail an ctt-ermittlung@lra-dah.bayern.de oder telefonisch unter 08131/74-1500