Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich "Beurteilung von Vorhaben und Planungen" umfasst insbesondere
- naturschutzfachliche und -rechtliche Stellungnahmen in
- Raumordnungsverfahren
- Bauleitplanverfahren
- Baugenehmigungsverfahren
- wasser-, abfall-, immissionsschutzrechtlichen Verfahren
- forst- und jagdrechtliche Verfahren (Aufforstungen, Wildgehege)
- sonstigen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. Verkehrswege, Fernmeldeleitungen, Schutzgebiets-Erlaubnisse)
- die Beurteilung von Landschaftsplänen
- die Beurteilung von Grünordnungsplänen, landschaftspflegerischen Begleitplänen,
Freiflächengestaltungsplänen
Jährlich müssen im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren rund 300 Vorhaben und Planungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft beurteilt werden. Dies erfordert in der Regel vorherige Ortseinsichten und anschließende schriftliche Beurteilungen und Stellungnahmen an die jeweiligen Genehmigungs- bzw. Planungsstellen. Aufgrund der Vielzahl der Verfahren und der dabei bestehenden Terminvorgaben ist dieser Aufgabenbereich ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit als untere Naturschutzbehörde.