Änderung des Waffengesetzes: Strafverzichtsregelung bei Abgabe von unerlaubt besessenen Waffen und Munition
Wer in den unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition gekommen ist, hat bis zum 01. Juli 2018 die Möglichkeit diese bei der zuständigen Waffenbehörde oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben, ohne wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens oder unerlaubten Verbringens bestraft zu werden. Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten nicht mehr möglich ist, um die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können.
Die Waffen werden - ohne Angabe des vorherigen Besitzers - an die Zentrale Waffenverwertungsstelle beim Bayerischen Landeskriminalamt übermittelt, dort verwertet und unbrauchbar gemacht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weiterhin auch legal besessene Waffen abgegeben werden dürfen.