Aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Dachau am 07.12.2020

07. Dezember 2020: + Katastrophenfall soll erneut ab 09.12.2020 gelten + Vorsprachen im Landratsamt ab Mittwoch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung + Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe mit einigen Ausnahmen

Für Mittwoch ist von der Staatsregierung die erneute Ausrufung des bayernweiten Katastrophenfalls (K-Fall) und eine neue, dann die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) angekündigt worden. Daraus werden sich auch für das öffentliche und private Leben nochmals weitergehende Einschränkungen ergeben. Die konkreten Maßnahmen und Beschränkungen sowie Auswirkungen auf den Landkreis werden veröffentlicht, sobald die Rechtsgrundlage dazu veröffentlicht wurde. Dies soll voraussichtlich zeitnah nach der Behandlung im Bayerischen Landtag am morgigen Dienstag, 08.12.2020, erfolgen.

Im Vorgriff darauf wurde heute bereits entschieden, dass Bürgerinnen und Bürger ab Mittwoch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung ins Landratsamt kommen können. Diese Regelung gilt auch für die Kfz-Zulassung. Dort können zusätzliche Termine unter www.landratsamt-dachau.de/terminreservierung online reserviert werden.

Nur in den Fachbereichen Asyl und Ausländerbehörde sind dringende Vorsprachen ohne vorherige Vereinbarung möglich. Die Kunden werden jedoch gebeten, sich vorab zu erkundigen, ob eine persönliche Vorsprache in ihrem Fall möglich/notwendig ist oder ob die Kommunikation über Telefon / Email / Post ausreicht. Hierfür ist die Telefonhotline der Ausländerbehörde unter (08131) 74-473 zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar, alternativ per E-Mail unter auslaenderamt@lra-dah.bayern.de. Im Fachbereich Asyl sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin unter den bekannten Durchwahlnummern erreichbar, oder per E-Mail an asyl@lra-dah.bayern.de.

Ebenso bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der aktuellen Lage möglichst alleine bzw. nur in Begleitung der für den Termin notwendigen Personen zur Behörde zu kommen. 

Für alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe soll der Unterricht im Landkreis ausschließlich als Distanzunterricht erfolgen, da der rechtlich relevante Inzidenzwert auf der Internetseite des RKI für den Landkreis Dachau bis Samstag über 200 infizierten Personen in den vergangenen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner lag. Ausgenommen vom Distanzunterricht sind die jeweiligen Prüfungs-/Abschlussjahrgänge und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.