Altersgrenzen sind weg – mehr Geld für Alleinerziehende, Reform des Unterhaltsvorschusses tritt in Kraft

12. September 2017: Lange hat es gedauert. Am 18.08.2017 ist rückwirkend zum 01.07.2017 die bereits im Juli beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses in Kraft getreten. Ab sofort haben mehr Alleinerziehende als bislang Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Grund hierfür: die bislang geltenden Altersgrenzen und Bezugsgrenzen sind weg. Ab sofort spielt das Alter der bedürftigen Kinder in den meisten Fällen keine Rolle mehr.

Ein Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag. Lediglich für Kinder, die älter als 12 Jahre sind, kann es bei Sozialhilfebezug zu Einschränkungen kommen. Auch die bisherige maximale Bezugszeit von 6 Jahren wurde abgeschafft.

Beim Jugendamt Dachau kümmern sich Frau Mühlthaler, Frau Zollbrecht und Herr Edelmann um die bedürftigen Kinder und Jugendlichen. Sie geben den Alleinerziehenden einen dringenden Rat: „Damit Sie kein Geld verlieren und die Hilfe rückwirkend ab Juli bekommen müssen Sie spätestens noch im September den Antrag stellen. “

Es geht hier um einiges Geld: haben alleinerziehende Mütter oder Väter Anspruch auf das volle Kindergeld, dann unterstützt sie das Jugendamt fürs erste Kind, das unter sechs Jahre alt ist, mit einem Unterhaltsvorschuss von 150 Euro pro Monat. Für ältere Kinder unter zwölf Jahren zahlt es 201 Euro. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 268 Euro.